Wofür Veranstaltungsstätten gebucht werden
Jede Präsenzveranstaltung beginnt mit der Frage nach dem Ort, und die Antwort legt vieles fest: Kapazität, Technik, Gastronomie, Anreise und die baurechtlichen Spielregeln. Das Meeting- & EventBarometer 2025/26 zählt in Deutschland 8.027 Tagungs- und Veranstaltungsstätten, die in mindestens einem Raum 100 Sitzplätze in Reihe bieten. 3.443 davon sind Tagungshotels, 2.765 Eventlocations und 1.819 Veranstaltungs-Centren; zu Letzteren rechnet die Studie Kongresszentren, Sport- und Mehrzweckhallen, Arenen und Bürgerhäuser ohne Übernachtung. Zu Veranstaltungen vor Ort kamen 2025 insgesamt 395,1 Millionen Teilnehmende, 4,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Welche Stätte passt, entscheidet zuerst das Format: Ein Fachkongress stellt andere Anforderungen als eine Produktpräsentation oder ein Sommerfest.
Sieben Locationtypen im Verzeichnis
Kongress- und Tagungszentren sind für Plenum, Parallelsitzungen und begleitende Fachausstellungen gebaut. Messegelände bieten Hallen, Freigelände und Logistikflächen, die zwischen den Messeterminen auch Gastveranstaltungen aufnehmen. Eventlocations und Eventhallen reichen vom Loft bis zur umgebauten Werkhalle und werden je nach Haus leer oder mit Technik und Gastronomie übergeben. Arenen und Mehrzweckhallen wechseln zwischen Sport, Konzert und Hauptversammlung und nehmen bis zu mehreren zehntausend Personen auf. Tagungshotels verbinden Seminarräume mit Zimmern und Verpflegung. Als außergewöhnliche Locations führt das Verzeichnis Industriekultur, Schiffe und Museen, deren Nutzung eigene Absprachen verlangt. Open-Air-Flächen schließlich sind Plätze, Parks, Ufer oder Festivalgelände, auf denen die Infrastruktur erst entsteht.
Auswahlkriterien aus Sicht der Auftraggeber
Die Grundfläche allein sagt wenig über die Kapazität. Die sächsische Versammlungsstättenverordnung etwa setzt für Sitzplätze an Tischen eine Person je Quadratmeter an, für Reihenbestuhlung und Stehplätze zwei Personen (§ 1 Abs. 2 SächsVStättVO); verbindlich ist der genehmigte Bestuhlungs- und Rettungswegeplan des Hauses. Daneben zählen Deckenhöhe und Hängepunkte, Ladezonen, Stromleistung, Barrierefreiheit, Anbindung an Bahn und Flughafen, Hotelkapazität in der Nähe und die Frage, welche Leistungen die Stätte an eigene Partner vergibt. Viele Häuser leben von wiederkehrenden Kunden: 40 Prozent ihrer Kundschaft sind laut Barometer Stammkunden mit mindestens vier Buchungen. 60 Prozent der befragten Stätten geben an, nach einem Nachhaltigkeitsstandard zu arbeiten, was bei Ausschreibungen mit Umweltkriterien ins Gewicht fällt.
Rechtsrahmen: Versammlungsstätten und Fliegende Bauten
Fasst ein Versammlungsraum mehr als 200 Besucher, gilt das Versammlungsstättenrecht der Länder; im Freien liegt die Schwelle nach der Musterverordnung bei mehr als 1.000 Besuchern auf Anlagen mit Szenenflächen und Tribünen (§ 1 MVStättVO). Umgesetzt wird das Muster unterschiedlich: Elf Länder haben eine eigene Verordnung, Nordrhein-Westfalen regelt Versammlungsstätten in Teil 1 der Sonderbauverordnung, Berlin den Betrieb in der Betriebs-Verordnung, Hessen über eine Richtlinie als Technische Baubestimmung, Bremen wendet die Musterverordnung über den Einführungserlass zur MVV TB an, und Thüringen zieht sie nur zur Beurteilung heran. Die Verantwortung für die Sicherheit trägt der Betreiber. Er kann seine Pflichten schriftlich auf einen Veranstalter übertragen, der mit dem Haus und seinen Einrichtungen vertraut ist, bleibt aber selbst verantwortlich (§ 38 VStättV Bayern). Ab mehr als 5.000 Besucherplätzen sehen die Verordnungen ein Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten vor (§ 43 Abs. 2 MVStättVO). Zelte, Bühnen und Tribünen, die wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt werden, sind Fliegende Bauten und brauchen ab bestimmten Größen eine Ausführungsgenehmigung (§ 76 MBO).
Berufe und Qualifikationen
Hinter jeder Veranstaltungsstätte stehen kaufmännische und technische Fachleute. Veranstaltungskaufleute (dreijährige Ausbildung nach der Verordnung von 2001) übernehmen Belegungsplanung, Verträge und Abrechnung. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (Ausbildungsordnung von 2016) betreuen Bühne, Licht und Ton. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Veranstaltungstechnik zählen zu den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, die die Verordnungen bei Szenenflächen über 200 Quadratmetern oder Mehrzweckhallen mit mehr als 5.000 Plätzen vorsehen (§§ 39, 40 MVStättVO). Den kaufmännischen Aufstieg eröffnet die Fortbildung zum Geprüften Veranstaltungsfachwirt. Studiengänge in Event-, Messe- und Tourismusmanagement stellt die Säule Studium vor.