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Fotobox, Eventfotografie und Eventfilm im Firmenverzeichnis

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Bilder als Teil der Veranstaltung

Bilder erfüllen bei Veranstaltungen zwei Aufgaben. Sie dokumentieren für Pressearbeit, Intranet, Geschäftsbericht und soziale Netzwerke, und sie unterhalten die Gäste. Eventfotografie umfasst Reportage vom Programm, Porträts von Rednerinnen und Gästen, Gruppenbilder sowie Aufnahmen von Raum, Stand oder Produkt. Eine Fotobox lässt Gäste sich selbst fotografieren, mit Requisiten, Hintergrund und Sofortdruck oder digitaler Ausgabe per QR-Code; Varianten arbeiten mit kurzen Videoclips, Zeitlupe oder einem Rahmen im Design des Veranstalters. Eventfilm reicht vom kurzen Rückblick über Interviews und Clips für soziale Netzwerke bis zur Aufzeichnung von Vorträgen mit mehreren Kameras. Viele Anbieter liefern noch am Abend eine erste Auswahl, damit Bilder in die laufende Kommunikation einfließen.

Auswahl und Absprachen

Für den Vergleich taugen vollständige Bildstrecken einer Veranstaltung besser als einzelne Glanzlichter; sie zeigen, wie zuverlässig jemand bei Kunstlicht, Bewegung und vollen Räumen arbeitet. Vorab zu klären sind Einsatzzeiten, Zahl und Format der gelieferten Bilder oder Filmminuten, Bearbeitung, Lieferfrist, Datensicherung und bei der Fotobox Betreuung, Stellfläche, Strom und Druckmaterial. Für Filme gehört ein kurzes Drehkonzept mit Wunschmotiven und Interviewpartnern ins Briefing, ebenso die Frage, welche Musik im Schnitt verwendet werden darf. Hilfreich ist außerdem eine Liste der Personen, die unbedingt fotografiert werden sollen, und derjenigen, die nicht abgebildet werden möchten.

Recht am eigenen Bild und Nutzungsrechte

Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 nennt Ausnahmen, darunter Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die Abgebildeten teilgenommen haben, sowie Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen; berechtigte Interessen der Abgebildeten gehen nach Abs. 2 vor. Wie diese Regeln mit dem Datenschutzrecht zusammenwirken, ist eine Frage für die Datenschutzberatung des Veranstalters. Verbreitet ist, in Einladung und Eingangsbereich auf Foto- und Filmaufnahmen hinzuweisen. Die Rechte an den Aufnahmen selbst liegen zunächst bei den Fotografierenden: Lichtbilder sind nach § 72 Urheberrechtsgesetz geschützt, das Recht steht dem Lichtbildner zu und erlischt grundsätzlich 50 Jahre nach dem Erscheinen. Welche Nutzungen erlaubt sind, etwa Werbung, Presse oder unbefristete Online-Nutzung, legt der Vertrag fest.

Berufe mit Kamera

Fotografinnen und Fotografen lernen ihr Fach in einer dualen Ausbildung, an Fachschulen oder im Studium; für Film und Video ist der Ausbildungsberuf Mediengestalter Bild und Ton verbreitet. Aufzeichnungen mit mehreren Kameras entstehen häufig im Zusammenspiel mit Fachkräften für Veranstaltungstechnik. Studiengänge in Medienproduktion und Eventmanagement stehen unter Studium.

Verwandte Leistungen

Sollen Vorträge live übertragen werden, ist Streaming und Broadcast der passende Bereich, für Formate mit Online-Publikum Hybride und digitale Veranstaltungen. Fragen zu Verträgen und Bildrechten klärt die Rechtsberatung Veranstaltungs- und Urheberrecht; weitere Aktionsstationen neben der Fotobox bieten Mitmach- und Eventmodule.