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Zelte und temporäre Bauten im Firmenverzeichnis

23 Firmen

14 Verleih- und Ausstattungsfirmen im Vergleich: Standorte und Einsatzgebiet

Das Firmenverzeichnis führt 22 Anbieter für Zelte und temporäre Bauten. 14 davon nennen auf ihrer Website Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl oder Produktsysteme; die Tabelle stellt diese Angaben nebeneinander, lässt sich sortieren und nach Bundesland und Mitarbeiterzahl filtern.

Angaben der Firmen auf ihren Websites, abgerufen 13.10.2026 bis 16.10.2026, geprüft 15.10.2026 bis 21.10.2026. Standorte: Sitz, Niederlassungen und Lager laut Impressum bzw. Website, die ersten zwei. Einsatzgebiet: weitester genannter Radius. Systeme: eigene oder vertriebene Produkt- und Bausysteme, die ersten zwei. 8 weitere Firmen ohne vergleichbare Angaben stehen in der Liste oben.

Losberger De BoerBad Rappenau1919860Bad Rappenau, Recklinghausen +2internationalAlu-Zelthalle, Anova Vista +19
HTS TENTIQKefenrod2001über 260Kefenrod, Camberley +3internationalPagodenzelte, Partyzelte +4
VispronetKamenz1990über 170KamenzinternationalPop Up Klett, Pop Up Magnet +7
fast4wardBielefeld2000über 150Bielefeldregional–
festmacherChemnitz1996über 120Chemnitz, Leipzig +1bundesweit–
Zeltverleih EngelNürnberg199215Nürnbergbundesweit–
Rothe VeranstaltungstechnikTaucha–3Taucharegional–
Alles klar! VerleihMünchen1988–München––
ArtlifeHofheim1993–Hofheim am TaunusinternationalAluvision
BÜTECMettmann––MettmanninternationalRolltec Bühne, Solodrive One +2
event.anzugMagdeburg2010–Magdeburgbundesweit–
LayherGüglingen-Eibensbach1945–Güglingen-EibensbachinternationalLayher AllroundGerüst, Layher Event-Systeme
meventaLangenfeld2001–Langenfeld, SolingenbundesweitFaltzelt, Pagodenzelt +6
Turbo EventsDresden2018–Dresdenbundesweit–

Nach Bundesland

Vom Pagodenzelt bis zur LeichtbauhalleTemporäre Bauten schaffen Raum, wo keine Halle steht oder die vorhandene nicht ausreicht. Das Spektrum reicht von kleinen Pagoden für Empfang und Catering über Festzelte und Rundzelte bis zu mehrschiffigen Hallen aus Aluminiumrahmen mit Planen-, Glas- oder Kassettenwänden. Ergänzt werden sie durch Böden mit Unterkonstruktion, Türen, Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung und Notbeleuchtung. Zum Umfeld dieser Leistung gehören auch Tribünen, Bühnenüberdachungen und temporäre Eingangsbauten. Eingesetzt werden solche Bauten für Sommerfeste, Firmenjubiläen, Produkteinführungen, Sportveranstaltungen, Messen auf Freigeländen oder als Ausweichfläche während Umbauten.Fliegende Bauten: Genehmigung und AbnahmeZelte, die dafür bestimmt sind, an wechselnden Orten aufgestellt und wieder zerlegt zu werden, sind baurechtlich in der Regel Fliegende Bauten. Nach § 76 der Musterbauordnung brauchen sie vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung; ausgenommen sind unter anderem erdgeschossige Zelte bis 75 Quadratmeter Grundfläche. Die Länder setzen das in ihren Bauordnungen um und weichen teilweise ab: Bayern nimmt nach Art. 72 BayBO erdgeschossige Zelte bis 200 Quadratmeter aus und erteilt die Ausführungsgenehmigung für höchstens fünf Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Die Aufstellung genehmigungspflichtiger Bauten wird der örtlichen Bauaufsicht angezeigt, in Bayern mindestens eine Woche vorher unter Vorlage des Prüfbuchs. Dort ist zudem eine Gebrauchsabnahme vorgesehen, sofern die Behörde nicht darauf verzichtet; die Musterbauordnung stellt sie in das Ermessen der Behörde. Maßgeblich ist die Bauordnung des Landes, in dem das Zelt steht.Norm und Fragen an AnbieterFür Planung, Berechnung, Herstellung, Montage und Instandhaltung temporärer Zelte gibt es die europäische Norm DIN EN 13782 „Fliegende Bauten, Zelte, Sicherheit“ in der Ausgabe 2015-06. Sie erfasst Zelte mit mehr als 50 Quadratmetern Grundfläche, außerdem dicht beieinanderstehende kleinere Zelte, die zusammen diese Fläche überschreiten. Bei der Auswahl eines Anbieters helfen Fragen nach Ausführungsgenehmigung und Prüfbuch für das konkrete Zeltsystem, nach Windlasten, Abspannung oder Ballast auf befestigtem Untergrund, nach dem Brandverhalten von Planen und Innenausstattung, nach Notausgängen und Notbeleuchtung sowie nach dem Personal für Auf- und Abbau. Zu klären ist auch, wer die Aufstellung bei der Behörde anzeigt, wer den Boden schützt und wer vor Beginn die Fluchtwege prüft. In der kalten Jahreszeit kommen Schneelast, Heizleistung und Kondenswasser hinzu; Anbieter sollten darlegen, für welche Lasten ihr System ausgelegt ist. Nach dem Abbau zeigt eine gemeinsame Begehung, ob Rasen, Pflaster oder Leitungen Schaden genommen haben. Je nach Besucherzahl und Nutzung kommen Auflagen der Bau- und Ordnungsbehörden hinzu.Berufe und verwandte LeistungenZeltbau verbindet Montagehandwerk mit Veranstaltungstechnik. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik arbeiten hier mit temporären Konstruktionen, Strom und Arbeitssicherheit; die Meisterfortbildung ist seit 2020 zugleich als Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik geregelt. Wege in Ausbildung und Studium zeigt die Studienübersicht. Möbel für das Zelt liefert der Mobiliar- und Ausstattungsverleih, Strom die Mobile Stromversorgung, Böden und Bühnen die Anbieter von Bodensystemen und Bühnenpodesten. Geeignete Flächen finden sich unter Open-Air-Flächen, sanitäre Einrichtungen unter Mobile Sanitäranlagen.