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Ticketing und Einlasskontrolle im Firmenverzeichnis

28 Firmen

16 Softwareanbieter im Vergleich: Hosting, Schnittstellen und Zugang

Das Firmenverzeichnis führt 27 Anbieter für Ticketing und Einlasskontrolle. 16 davon nennen auf ihrer Website Hosting-Standort, offene Schnittstellen, Single Sign-on, Offline-Check-in oder eine ISO-27001-Zertifizierung; die Tabelle stellt diese Angaben nebeneinander, lässt sich sortieren und nach Bundesland filtern.

Angaben der Firmen auf ihren Websites, abgerufen 13.10.2026 bis 16.10.2026, geprüft 14.10.2026 bis 21.10.2026. Hosting: Serverstandort laut Website. Offene API: dokumentierte Schnittstelle (REST, Webhooks, SDK). SSO, Offline-Check-in und ISO 27001 laut Website, „–“ heißt nicht genannt. Keine Preise. 11 weitere Firmen ohne vergleichbare Angaben stehen in der Liste oben.

ADITUSHannover–jajajaja
BankettprofiSpeyerbeim Kunden––––
Code PiratenEssenDeutschland/EUjaja–ja
ConveriaWeimarEUjaja––
ConverveBarmstedtDeutschlandja––ja
dooMünchenEU–ja–ja
eBrainBerlinEU––––
egocentric SystemsDresden–ja–ja–
eveenoErlangenDeutschlandja–––
InvitarioWienDeutschlandjaja––
plazzErfurtDeutschlandjaja–ja
pretixHeidelbergDeutschlandja–jaja
ReservixFreiburg im Breisgau––ja––
talqueBerlinEUja–––
ticket i/OKölnEU––ja–
vivenuDüsseldorf–jaja––

Nach Bundesland

Vom Ticketshop bis zum DrehkreuzTicketing-Anbieter stellen die Technik bereit, mit der Veranstalter Eintrittsberechtigungen verkaufen, verteilen und am Eingang prüfen. Zum üblichen Umfang gehören ein Ticketshop für die eigene Website oder als eingebettetes Widget, Preiskategorien und Kontingente, Gutscheine und Gästelisten, der Versand als PDF- oder Mobile-Ticket sowie laufende Auswertungen zum Verkaufsstand. Bei Konzerten und Sportveranstaltungen kommt die Buchung nach Saalplan hinzu, bei Fachmessen die Registrierung mit Freischaltcodes, die Aussteller an ihre Kunden weitergeben.Der zweite Teil der Leistung ist die Einlasskontrolle. Handscanner oder Apps lesen Barcodes, QR-Codes oder RFID-Chips, gleichen die Gültigkeit mit dem Server ab und zählen, wie viele Personen sich gerade auf dem Gelände oder in einem Bereich befinden. Größere Anlagen arbeiten mit Drehkreuzen oder Schleusen, kleinere mit Smartphones des Einlasspersonals. Wo kein stabiles Netz zur Verfügung steht, sind Lösungen gefragt, die offline weiterprüfen und doppelte Scans nachträglich abgleichen.Worauf Veranstalter bei der Auswahl achtenEin belastbarer Vergleich setzt voraus, dass der Veranstalter erwartete Besucherzahl, Zahl der Eingänge, Vertriebswege und die gewünschte Verteilung der Gebühren beschreibt. Typische Fragen an Anbieter:Wer ist gegenüber Käuferinnen und Käufern Vertragspartner, und wer erstattet bei einer Absage die Ticketpreise?Wann fließen die Verkaufserlöse an den Veranstalter, und welche Gebühren tragen die Käufer?Wie viele Scans pro Minute schafft ein Eingang, und welche Ersatztechnik steht bereit?Lassen sich Kontingente nach Bereichen, Blöcken und Zeitfenstern trennen?Welche Daten erhält der Veranstalter nach der Veranstaltung, und in welchem Format?Der Zeitplan richtet sich nach dem Vertriebsstart: Der Shop wird eingerichtet und getestet, bevor die Werbung beginnt. Probeläufe mit der Einlasstechnik gehören in die Aufbauphase, möglichst mit dem Personal, das später am Eingang steht.Rechtlicher Rahmen am EingangWie viele Tickets verkauft werden dürfen, hängt an der Genehmigung der Veranstaltungsstätte. Nach § 32 Abs. 1 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO, Fassung Juli 2014) darf die Zahl der Besucherplätze, die der Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigt, nicht überschritten werden; § 43 Abs. 4 weist dem Ordnungsdienst die Kontrolle an Ein- und Ausgängen sowie die Beachtung der zulässigen Besucherzahl zu. Die Länder haben diese Vorgaben überwiegend in eigene Vorschriften übernommen, maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Wer im Bewachungsgewerbe bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen eine Bewachung in leitender Funktion übernimmt, benötigt nach § 34a Abs. 1a GewO zusätzlich eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.Online-Ticketshops für Verbraucher können unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen. Es gilt nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden; Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, nimmt § 3 Abs. 3 BFSG aus. Für die Daten der Käufer gelten die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. Ob eine Vorschrift im Einzelfall greift, ist eine Rechtsfrage, die dieser Text nicht beantwortet.Berufe rund um Ticketing und EinlassIn Ticketing-Unternehmen arbeiten Veranstaltungskaufleute neben IT-Fachleuten und Kundenservice. Am Eingang führen Ordnungsdienste die Kontrolle durch; stellt ein Bewachungsunternehmen den Dienst, braucht dessen Leitung bei großen, zugangsgeschützten Veranstaltungen die genannte Sachkundeprüfung. Wer Besucherströme und Kontingente planen lernen will, findet Studiengänge mit Schwerpunkt Eventmanagement unter Studium.Verwandte LeistungenPersonal für Kontrolle und Ordnung stellen Anbieter für Sicherheits- und Ordnungsdienst; die übergreifende Planung der Besucherführung gehört zu Sicherheitskonzepte und Veranstaltungssicherheit. Armbänder mit Bezahlfunktion behandelt Bargeldlose Bezahlsysteme und RFID. Fachbesucher, Crew und Presse erhalten ihre Zugangsrechte oft über Akkreditierung, Badges und Namensschilder.