Stationen zum AusprobierenEventmodule sind fertige Aktionsstationen, an denen Gäste selbst aktiv werden: Torwandschießen und Fußball-Dart, mechanischer Bulle, Renn- und Flugsimulatoren, Stationen mit Virtual Reality, Kletterwand, Riesenrutsche, Bungee-Trampolin, Hüpfburg, Glücksrad, Quizterminals, Kreativstationen zum Bedrucken von Taschen oder Siebdruck vor Ort, Barista- oder Cocktailkurse. Sie beleben Sommerfeste, Familientage, Messestände, Hausmessen und Promotionaktionen, weil sie Wartezeiten füllen und Gespräche anstoßen. Anbieter liefern Gerät, Transport, Auf- und Abbau, Betreuungspersonal und oft ein Branding mit Logo oder Farben des Auftraggebers. Manche Module erzeugen zusätzlich Inhalte, etwa Bestenlisten am Bildschirm, Fotos oder individualisierte Andenken.Auswahl nach Fläche, Publikum und BetreuungWelche Module passen, hängt von Publikum und Fläche ab. Für einen Familientag gelten andere Kriterien als für Fachbesucher am Messestand, für ein Fest mit zweitausend Gästen andere als für eine Abteilungsfeier. Planungsgrößen sind Stellfläche mit Sicherheitsabständen, Deckenhöhe in Hallen, Untergrund und Verankerung im Freien, Stromanschluss, Zahl der Nutzer pro Stunde und Wetterempfindlichkeit. Bewährt hat sich eine Mischung aus Stationen mit hohem Durchlauf und solchen, die Gäste länger binden: Ein Torwandschießen schafft viele kurze Kontakte, eine Kreativstation wenige, dafür intensive. Auf Messeständen kommt hinzu, dass ein Modul zum Produkt hinführen und nicht nur Laufpublikum anziehen soll. Bei der Anfrage helfen diese Punkte:Ist geschultes Personal für die gesamte Laufzeit inbegriffen, und wie viele Personen betreuen ein Modul?Welche Altersgrenzen, Körpergewichte oder gesundheitlichen Einschränkungen gelten für die Nutzung?Wie oft und von wem werden die Geräte geprüft, und liegt ein Nachweis vor?Was geschieht bei Wind, Regen oder technischem Ausfall?Normen und BauordnungsrechtFür aufblasbare Spielgeräte wie Hüpfburgen gibt es die europäische Norm DIN EN 14960-1, Ausgabe April 2020, mit sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren. Größere Aufbauten, etwa mobile Klettertürme, Tribünen oder Bühnen, können bauordnungsrechtlich Fliegende Bauten sein. Für sie verlangt die Musterbauordnung in § 76 eine Ausführungsgenehmigung, bevor sie zum ersten Mal aufgestellt werden. Vor der Ingebrauchnahme an einem Aufstellungsort ist die Aufstellung zudem der dortigen Bauaufsicht anzuzeigen, die eine Gebrauchsabnahme verlangen kann (§ 76 Abs. 7 MBO). Bayern verlangt die Anzeige mindestens eine Woche im Voraus unter Vorlage des Prüfbuchs (Art. 72 Abs. 6 BayBO). Ausführungsgenehmigung und Prüfbuch lassen sich deshalb schon bei der Buchung vom Anbieter anfordern.Personal und QualifikationBetreut werden Module meist von Eventpersonal, das in Bedienung und Sicherheitsregeln eingewiesen ist; für Aufbau, Verankerung und Strom sind Stagehands und Fachkräfte für Veranstaltungstechnik zuständig. Planung und Einbindung ins Gesamtprogramm übernehmen Veranstaltungskaufleute oder Projektleitungen in Agenturen. Ausbildungs- und Studienwege stellt die Rubrik Studium vor.Verwandte LeistungenPersonal für Betreuung und Aufbau stellen Eventpersonal und Hostessen sowie Auf- und Abbaupersonal (Stagehands), Strom auf Freiflächen die Mobile Stromversorgung. Angeleitete Gruppenaktionen finden sich unter Teambuilding und Erlebnisprogramme, der Einsatz auf Tour unter Promotion und Roadshows.