Küche auf Rädern
Foodtrucks sind Fahrzeuge oder Anhänger mit eingebauter Küche, in denen Speisen vor Ort zubereitet und direkt ausgegeben werden. Zur mobilen Gastronomie zählen außerdem Verkaufsstände, Grillstationen, Kaffeemobile, Crêpes- und Eiswagen sowie Streetfood-Zelte. Bei Firmenveranstaltungen ersetzt ein Ensemble aus mehreren Trucks oft das klassische Buffet: Die Gäste wählen zwischen verschiedenen Küchen, die Wege verteilen sich über das Gelände, und der Auftraggeber bezahlt eine vereinbarte Pauschale oder gibt Verzehrgutscheine aus. Auf Festivals, Märkten und Messe-Außengeländen verkaufen die Betreiber dagegen meist auf eigene Rechnung und zahlen eine Standgebühr oder einen Umsatzanteil an den Veranstalter.
Stellplatz, Versorgung und Auswahl
Ein Truck braucht eine ebene, befahrbare Stellfläche mit ausreichender Tragfähigkeit, Platz für die Warteschlange und Abstand zu Rettungswegen. Für die Versorgung klären Veranstalter, ob Starkstrom- und Wasseranschlüsse vorhanden sind oder Aggregate und Wassertanks nötig werden, wie Abwasser und Fett entsorgt werden und wo Abfall gesammelt wird. Bei mehreren Anbietern lohnt eine Abstimmung des Angebots, damit sich die Küchen ergänzen und vegetarische, vegane und allergenarme Gerichte vertreten sind. In die Auswahl gehören Fragen nach Ausgabekapazität pro Stunde, Personal, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und dem letzten Prüfnachweis der Gasanlage. Für Firmenfeste mit festem Zeitfenster für das Essen ist die Kapazität wichtiger als die Größe der Speisekarte.
Hygiene, Flüssiggas und Mehrweg
Für mobile Verkaufsfahrzeuge, Marktstände und Zelte stellt die EU-Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 in Kapitel III ihres Anhangs II eigene Anforderungen auf: Einrichtungen zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände, leicht zu reinigende Oberflächen, ausreichend warmes oder kaltes Trinkwasser, Vorkehrungen für Abfälle und für die Überwachung der Lebensmitteltemperaturen. Die Meldung des Betriebs bei der Lebensmittelüberwachung verlangt Art. 6 der Verordnung. Viele Trucks kochen mit Flüssiggas; die branchenübergreifende DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ (Ausgabe 2022, aktualisiert 2024) behandelt Aufstellung, Dichtheitskontrolle, Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen. Füllt ein Truck Speisen in Einwegkunststoff oder Getränke in Einwegbecher ab, gehört nach § 60 VerpackDG eine Mehrwegverpackung zum Angebot. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter der Kundschaft befüllen und weisen darauf mit gut sichtbaren Schildern hin (§ 61 VerpackDG). Auch am Truck gilt die Allergeninformation für unverpackte Speisen nach Art. 44 LMIV.
Berufe und Qualifikationen
Hinter Foodtrucks stehen Köchinnen und Köche, Fachkräfte für Gastronomie und Quereinsteiger mit eigenem Konzept. Wer erstmals gewerbsmäßig mit Lebensmitteln nach § 42 IfSG arbeitet, weist eine Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamts vor, die bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate ist (§ 43 Abs. 1 IfSG). Auf Veranstalterseite stellen Veranstaltungskaufleute das Händlerfeld zusammen, vergeben Stellplätze und sammeln die Nachweise. Studiengänge im Event- und Hospitalitymanagement sind in der Säule Studium gelistet.
Verwandte Leistungen
Foodtrucks stehen häufig auf Open-Air-Flächen und brauchen dort mobile Stromversorgung, mobile Sanitäranlagen und ein Abfall- und Wertstoffmanagement. Für schnelles Bezahlen auf Festivals sorgen bargeldlose Bezahlsysteme und RFID.