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Arenen und Mehrzweckhallen im Firmenverzeichnis

15 Firmen

11 Locations im Vergleich: Räume und Kapazitäten

Das Firmenverzeichnis führt 15 Anbieter für Arenen und Mehrzweckhallen. 11 davon nennen auf ihrer Website Räume, Flächen oder Kapazitäten; die Tabelle stellt diese Angaben nebeneinander, lässt sich sortieren und nach Bundesland und Mindestkapazität filtern.

Angaben der Betreiber auf ihren Websites, abgerufen 13.10.2026 bis 16.10.2026, geprüft 14.10.2026 bis 21.10.2026. Je Bestuhlung die höchste angegebene Personenzahl über alle geschlossenen Räume und Säle; Raumzahl, Raumfläche und Personen ohne Foyers, Außen- und Gesamtflächen, Außenflächen (Freigelände, Terrassen, Höfe, offene Tribünen) getrennt. Werte nicht addierbar. 4 weitere Firmen ohne vergleichbare Angaben stehen in der Liste oben.

HALLE MESSEHalle (Saale)86.000–8.0001.600
WestfalenhallenDortmund339.8008.9001.9521.512
Aachen EventAachen71.078–1.7001.300
ZAG arenaHannover23.000–1.602450
Messe FrankfurtFrankfurt am Main730.000–310–
Barclays ArenaHamburg33.760––1.700
Messe EssenEssen1177220.000––
Messe KarlsruheKarlsruhe1212.500105.000––
SAP ArenaMannheim63.000–––
Stadthalle BielefeldBielefeld23.700–––
VELTINS-ArenaGelsenkirchen211.202–––

Nach Bundesland

Wandelbare Hallen für viele FormateAm Samstag Handball, am Montag Hauptversammlung, am Mittwoch Konzert: Mehrzweckhallen sind auf schnellen Formatwechsel ausgelegt. Teleskoptribünen, Innenraumbestuhlung, mobile Bühnen und ein Dachtragwerk mit Hängepunkten für Licht, Ton und Videowände machen das möglich. Arenen bilden das obere Ende dieser Skala, mit fünfstelligen Zuschauerzahlen, Logen und Business-Bereichen, Gastronomieständen im Umlauf und eigener Sicherheitsorganisation. Stadt- und Sporthallen kleinerer Gemeinden dienen dagegen als Ort für Bälle, regionale Messen und Vereinsfeste. Statistisch fasst das Meeting- & EventBarometer Arenen, Sport- und Mehrzweckhallen mit Kongresszentren und Bürgerhäusern zu Veranstaltungs-Centren zusammen und zählt 1.819 solcher Häuser. Für Unternehmen sind Arenen interessant, wenn Hauptversammlungen, Mitarbeiterkonferenzen oder Kundenevents mehrere tausend Gäste haben: Bestuhlung, Gastronomie und Einlass sind dort auf große Mengen eingestellt, temporäre Bauten entfallen.Planung mit dem HallenbetreiberDie erste Frage gilt der Hallenvariante: Endbühne, Rundumbespielung, Bankett im Innenraum oder Ausstellung auf dem Hallenboden, jeweils mit eigener genehmigter Besucherzahl. Danach folgen Lastenpläne für das Rigging, Ladezonen für Sattelzüge, Stromübergabepunkte, Backstage- und Cateringbereiche, die Anbindung an das Ticketing und das Einlasskonzept. Arenen arbeiten häufig mit eigenen Partnern für Gastronomie, Sicherheit und Ticketing; Gastveranstalter klären, welche Leistungen sie selbst mitbringen dürfen. Für technisch aufwendige Produktionen stellen Betreiber Lastenpläne und Angaben zur Bodenbelastbarkeit bereit, aus denen die Rigging-Planung abgeleitet wird; Generalproben und technische Abnahmen belegen zusätzliche Hallentage. Termine für Tourneen und Sportereignisse werden oft lange im Voraus reserviert.Sicherheit ab 5.000 PlätzenDie Zahl 5.000 zieht sich durch die Versammlungsstättenverordnungen. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen stellt der Betreiber ein Sicherheitskonzept auf, abgestimmt mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten (§ 43 Abs. 2 MVStättVO). Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern werden der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig angezeigt (§ 41 Abs. 3 MVStättVO). In Mehrzweckhallen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sind Verantwortliche für Veranstaltungstechnik für Leitung und Anwesenheit vorgesehen; in kleineren Hallen setzt das Muster als Untergrenze eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik an, die drei Jahre Berufspraxis nachweist (§ 40 MVStättVO). Bei Großbühnen und Szenenflächen über 200 Quadratmetern ist nach sächsischem Recht eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend, es sei denn, die Brandschutzbehörde bestätigt dem Betreiber ausreichend eigene ausgebildete Kräfte (§ 41 Abs. 2 SächsVStättVO). Für Freisportanlagen mit Tribünen gilt die bayerische Verordnung schon ab mehr als 1.000 Besuchern.Berufe in Arenen und HallenIm Hallenbetrieb arbeiten Booking und Veranstaltungsservice, Technik, Sicherheits- und Ordnungsdienste, Sanitätsdienste und Gastronomie eng zusammen. Laut Bundesagentur für Arbeit waren Ende 2025 bundesweit 24.271 Menschen in Berufen der Veranstaltungs- und Bühnentechnik sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter 3.459 Auszubildende. Leitungsfunktionen in der Technik erreicht man über den Meister für Veranstaltungstechnik, im kaufmännischen Bereich über die Ausbildung zu Veranstaltungskaufleuten und die Fortbildung zum Veranstaltungsfachwirt. Studiengänge in Event-, Sport- oder Kulturmanagement finden sich unter Hochschulen.Verwandte LeistungenGroßveranstaltungen in Hallen brauchen Bühnen, Rigging und Traversen, einen Sicherheits- und Ordnungsdienst, den Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen und Ticketing und Einlasskontrolle. Als Mieter treten häufig Konzert-, Festival- und Tourneeveranstalter auf.