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Event-IT, WLAN und Netzwerke im Firmenverzeichnis

25 Firmen

18 Technikfirmen im Vergleich: Betrieb, Einsatzgebiet und Nachweise

Das Firmenverzeichnis führt 25 Anbieter für Event-IT, WLAN und Netzwerke. 18 davon nennen auf ihrer Website Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl, Vermietung ohne Personal (Dry Hire) oder Zertifikate; die Tabelle stellt diese Angaben nebeneinander, lässt sich sortieren und nach Bundesland und Mitarbeiterzahl filtern.

Angaben der Firmen auf ihren Websites, abgerufen 13.10.2026 bis 16.10.2026, geprüft 14.10.2026 bis 21.10.2026. Mitarbeitende wie von der Firma genannt („rund“, „über“, Spannen unverändert). Einsatzgebiet: weitester genannter Radius. Dry Hire: Vermietung ohne Bedienpersonal laut Website, „–“ heißt nicht genannt. Zertifikate: Managementsystem-Normen und Meisterbetrieb, keine Personenqualifikationen. 7 weitere Firmen ohne vergleichbare Angaben stehen in der Liste oben.

RiedelWuppertal1987über 1.000international–ISO 9001, ISO 14001
Estrel Congress CenterBerlin1999550regional––
AMBIONKaufungen–über 250internationalja–
Gahrens + BattermannBergisch Gladbach1983bis 230internationalja–
JOKEBremen1992130international–ISO 9001, ISO 14001 +2
bcc Berlin Congress CenterBerlin2003rund 120–––
CMT CottbusCottbus–rund 50regional––
LimelightGilching–50internationalja–
Bareither+RaischLeonberg1976–internationalja–
BildkraftDresden1994–internationalja–
darmstadtiumDarmstadt2007–––EMAS
Konferenztechnik KielKiel––bundesweitja–
Kultur- und Kongresszentrum LiederhalleStuttgart1956–regional––
kunkel.mediaDresden––internationalja–
MA LightingPaderborn1983–international––
SES Special Event ServiceFürth1999–regional––
stereobildMainz-Kastel–––ja–
vsonixDarmstadt2007–international––

Nach Bundesland

Netze, die eine Veranstaltung tragenRegistrierung am Eingang, Ticketscanner, Kassen, Präsentationen aus der Cloud, Livestream, Presseplätze und das Smartphone jedes Gastes: Bei einer Konferenz hängt erstaunlich viel an einer stabilen Verbindung. Anbieter von Event-IT planen und betreiben dafür das Netz auf Zeit. Dazu gehören die Internetanbindung über Glasfaser, gebündelte Mobilfunkleitungen oder Satellit, die WLAN-Ausleuchtung mit Zugangspunkten, die auf die erwartete Zahl gleichzeitiger Geräte ausgelegt sind, und die Trennung in eigene Netze für Technik, Organisation, Bezahlsysteme und Gäste. Viele Anbieter vermieten zusätzlich Notebooks, Tablets, Drucker für Namensschilder und Monitore und stellen einen Helpdesk, der während der Veranstaltung Störungen behebt. Auch die Veranstaltungstechnik selbst arbeitet mit Datennetzen: Audio, Lichtsteuerung und Video laufen über eigene Leitungen, die vom Gäste-WLAN getrennt bleiben sollten.Planung und Fragen an AnbieterAm Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Welche Leitungen bietet der Veranstaltungsort, welche Bandbreite ist zugesichert, und dürfen eigene Zugangspunkte installiert werden? Daraus folgt, ob zusätzliche Anbindung nötig ist. Neue Festnetz- oder Glasfaseranschlüsse an Orten ohne Infrastruktur brauchen erfahrungsgemäß langen Vorlauf; gebündelte Mobilfunkverbindungen lassen sich kurzfristiger einrichten, hängen aber von der Netzabdeckung vor Ort ab. Auftraggeber sollten ihre Anforderungen konkret benennen, etwa die Zahl der Teilnehmenden, die Datenmenge eines Streams, Kassensysteme mit eigener Absicherung oder Bereiche, in denen das WLAN besonders dicht sein soll, wie Ausstellungsflächen. Zu fragen ist nach Ausfallsicherheit durch eine zweite Leitung, nach Überwachung des Netzes während der Veranstaltung, nach dem Schutz von Teilnehmerdaten und nach einem Plan für Störungen. Da 2025 laut Meeting- & EventBarometer 52,5 Prozent der Veranstalter Unternehmen waren, kommen häufig Vorgaben aus der eigenen Unternehmens-IT hinzu, etwa zu Verschlüsselung und Zugangsprotokollen.Rechtlicher Rahmen für Gäste-WLANWer Gästen Internetzugang über WLAN bereitstellt, ist Diensteanbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes. § 7 Abs. 2 DDG schließt aus, dass eine Behörde solche Anbieter verpflichtet, Nutzer vor dem Zugang zu registrieren, ein Passwort zu verlangen oder den Dienst dauerhaft einzustellen; freiwillig dürfen sie Nutzer dennoch identifizieren oder ein Passwort vorsehen. Nach § 7 Abs. 3 können sie für rechtswidriges Handeln ihrer Nutzer grundsätzlich weder auf Schadensersatz noch auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, außer bei absichtlichem Zusammenwirken. Möglich bleibt nach § 8 DDG ein Anspruch von Rechteinhabern auf Sperrung bestimmter Inhalte, wenn über den Zugang geistiges Eigentum verletzt wird und sie keine andere Möglichkeit haben, der Verletzung abzuhelfen; die Sperrung muss zumutbar und verhältnismäßig sein.QualifikationEvent-IT verbindet Netzwerktechnik mit den Abläufen einer Produktion. Die Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft hat dafür im Juni 2024 den Standard SQQ10 „Sachkunde für Informations- und Kommunikationstechnik Modul 1“ veröffentlicht: eine Spezialisierung auf DQR-Niveau 4 mit 121 Zeitstunden, die auf der Fachkraft für Veranstaltungstechnik aufbaut und Quereinsteigern mit Berufserfahrung offensteht. Wer studieren möchte, findet Informatik, Medientechnik oder Veranstaltungstechnik in der Übersicht Studium.Verwandte LeistungenDas Netz trägt viele andere Leistungen, darunter Ticketing und Einlasskontrolle, bargeldlose Bezahlsysteme und RFID, Event-Apps und Plattformen sowie Streaming und Broadcast. Funkgeräte für die Crew gehören zur Funk- und Kommunikationstechnik.