Zwei Publikumsgruppen, ein ProgrammEine hybride Veranstaltung verbindet ein Publikum im Saal mit Teilnehmenden, die online zugeschaltet sind. Rein digitale Formate verzichten auf den gemeinsamen Ort, etwa Webkonferenzen, virtuelle Ausstellungen oder Schulungen mit Live-Anteil. Agenturen dieser Leistung planen Dramaturgie und Technik für beide Gruppen: Bühne oder Studio mit Kameras, Bildregie und Streaming, eine Plattform mit Anmeldung, Chat, Abstimmungen und Räumen für Gespräche, dazu Moderation, Betreuung der Sprechenden, Probe und Aufzeichnung. Der größere Aufwand steckt oft nicht in der Übertragung, sondern im Programm. Wer am Bildschirm folgt, braucht kürzere Einheiten, eine eigene Ansprache und Gelegenheiten, sich zu beteiligen. Bei internationalem Publikum bestimmen zudem Zeitzonen, wann ein Programmpunkt live gesendet und wann er als Aufzeichnung angeboten wird.Zur Verbreitung hybrider Formate liefert das Meeting- & EventBarometer 2025/26 keine eigenen Werte. Die Studie rechnet hybride Veranstaltungen den Präsenzveranstaltungen zu und weist keine getrennten Anteile für hybrid oder rein online aus.Agentur und Plattform auswählenGibt es ein eigenes Studio oder eine mobile Regie, und wer betreibt die Plattform?Wie wird die Bandbreite am Veranstaltungsort gesichert, und welche Rückfallebene greift bei einem Ausfall?Welche Funktionen für Fragen, Abstimmungen und Vernetzung sind enthalten, und wie barrierearm ist die Oberfläche, etwa mit Untertiteln?Wann und in welchem Format werden Aufzeichnungen und Nutzungsauswertungen übergeben?Ein technischer Durchlauf mit allen Referierenden einige Tage vor dem Termin gehört ausdrücklich ins Angebot, ebenso die Frage, wer am Veranstaltungstag den Support für Teilnehmende mit Zugangsproblemen übernimmt.Datenschutz und virtuelle HauptversammlungPlattformen verarbeiten Namen, E-Mail-Adressen, Nutzungsdaten und oft Bild und Ton der Teilnehmenden. Verarbeitet ein Dienstleister diese Daten im Auftrag des Veranstalters, sieht Art. 28 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung einen Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument vor, das Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt. Werden Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt, gelten zusätzlich die Bedingungen von Kapitel V ab Art. 44. Für Aktiengesellschaften erlaubt § 118a AktG eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre, wenn die Satzung es vorsieht oder den Vorstand dazu ermächtigt. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen wird und das Stimmrecht elektronisch ausgeübt werden kann.Fachkräfte für Bild, Ton und DatenHybride Produktionen brauchen Fachkräfte für Veranstaltungstechnik, deren dreijährige Ausbildung seit 2016 die Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung regelt, dazu Mediengestalter Bild und Ton und IT-Fachleute für Netz und Plattform. In vielen Projekten übernimmt eine eigene Online-Moderation den Chat, bündelt Fragen und gibt sie an die Bühne weiter. Konzeption und Projektleitung liegen oft bei Veranstaltungskaufleuten oder Absolventen von Medien- und Eventstudiengängen; Studienwege zeigt die Rubrik Studium.Verwandte LeistungenDie Übertragung selbst übernehmen Anbieter für Streaming und Broadcast, die digitale Umgebung stellen Event-Apps und Plattformen. Für stabile Verbindungen vor Ort sorgt Event-IT, WLAN und Netzwerke, für eine Moderation, die beide Publikumsgruppen anspricht, Moderation und Speaker-Vermittlung.