Leere Fläche oder KomplettpaketEventlocations werden vor allem für Firmenfeiern, Galas, Produktpräsentationen, Mitarbeiterfeste und Markeninszenierungen gemietet. Das Spektrum reicht vom Loft für 80 Gäste über Gewölbekeller und Dachterrassen bis zur Eventhalle mit mehreren tausend Quadratmetern. Manche Betreiber übergeben eine leere Fläche mit Strom, Sanitäranlagen und Notbeleuchtung; Bühne, Technik, Mobiliar und Catering organisiert dann der Veranstalter. Andere vermieten Pakete mit Hausgastronomie, fest installierter Licht- und Tontechnik und eigenem Personal. Laut Meeting- & EventBarometer 2025/26 gibt es 2.765 Eventlocations in Deutschland, gut ein Drittel der dort erfassten Veranstaltungsstätten. Ihr Hauptraum war 2025 durchschnittlich an 149,1 Tagen belegt, seltener als die Säle der Veranstaltungs-Centren mit 198,1 Tagen.Anfrage und BesichtigungFür einen fairen Vergleich genügt eine kurze Anfrage mit Datum, Personenzahl, gewünschter Aufstellung (Bankett, Stehempfang, Reihe), Programmablauf und Rahmenbudget. Bei der Besichtigung achten Veranstalter auf Zufahrt und Ladezone, Raumhöhe und Hängepunkte, verfügbare Stromleistung, Akustik, Verdunkelung, Garderobe, Toiletten und Barrierefreiheit. Wenn spät abends Musik läuft, lohnt die Frage nach Lärmauflagen und Nachbarschaft. Ebenso wichtig ist, ob Caterer und Technikdienstleister frei wählbar sind, wie Auf- und Abbautage berechnet werden und welche Nebenleistungen wie Reinigung, Strom, Personal oder Bewachung hinzukommen. Den Ausschlag gibt der Bestuhlungsplan des Hauses: Er zeigt, wie viele Gäste in welcher Aufstellung zugelassen sind.Was das Versammlungsstättenrecht vorsiehtAb mehr als 200 Personen in einem Raum ist eine Eventlocation eine Versammlungsstätte im Sinne der Landesverordnungen (§ 1 Abs. 1 MVStättVO). Die zulässige Personenzahl hängt von der Aufstellung ab: An Tischen rechnet etwa die sächsische Verordnung mit einer Person je Quadratmeter, bei Reihen und Stehplätzen mit zwei (§ 1 Abs. 2 SächsVStättVO). Rheinland-Pfalz zieht für Räume, die ausschließlich dem Verzehr von Speisen und Getränken dienen, die Grenze erst bei mehr als 400 Personen. Für die Sicherheit der Veranstaltung ist der Betreiber verantwortlich. Per schriftlicher Vereinbarung kann er seine Pflichten an einen Veranstalter abgeben, dessen Veranstaltungsleitung die Location kennt, ohne seine eigene Verantwortung zu verlieren (§ 38 Abs. 4 SächsVStättVO). Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren sieht die sächsische Verordnung zudem eine Brandsicherheitswache vor (§ 41 Abs. 1).Berufe hinter der LocationLocationmanagement verbindet Vertrieb, Veranstaltungsplanung und Gebäudebetrieb. Einstiege bieten die Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann oder zur Veranstaltungskauffrau, die Hotellerie oder ein Studium im Eventmanagement. Für die Technik sind Fachkräfte für Veranstaltungstechnik zuständig; bei Szenenflächen über 200 Quadratmetern sehen die Verordnungen Verantwortliche für Veranstaltungstechnik vor, zu denen Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik gehören (§ 39 MVStättVO). Die Hausgastronomie stellen Köche sowie Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie. Studienangebote sammelt die Säule Studium.Verwandte LeistungenWer eine leere Halle bespielt, kombiniert sie mit Event-Catering, Mobiliar- und Ausstattungsverleih, Licht- und Bühnenbeleuchtung sowie Dekoration und Floristik. Konzept und Gesamtregie übernimmt auf Wunsch eine Eventagentur für Unternehmensveranstaltungen.