Verpflegung als Teil des Programms
Kaffeepause, Flying Dinner, Stehempfang, Foodtruck auf dem Sommerfest: Essen und Trinken gliedern eine Veranstaltung, schaffen Zeit für Gespräche und prägen, wie Gäste den Tag erleben. 2025 fanden in Deutschland laut Meeting- & EventBarometer 2,02 Millionen Veranstaltungen mit mindestens 20 Teilnehmenden statt, im Durchschnitt dauerten sie 1,7 Tage. Bei mehrtägigen Formaten plant die Gastronomie mehrere Mahlzeiten am Tag, vom Frühstück bis zur Abendveranstaltung. An der Verpflegung hängen viele organisatorische Fragen: Mengen, Zeitfenster, Personal, Geschirr, Strom und Wasser, Abfall und die Abstimmung mit der Location. Die Rubrik bündelt Anbieter, die Speisen und Getränke für Veranstaltungen zubereiten, ausgeben oder die nötige Ausrüstung liefern.
Fünf Leistungen im Überblick
Event-Catering umfasst Konzept, Küche und Service für Firmenfeiern, Galas und Empfänge an wechselnden Orten. Messe- und Kongresscatering versorgt Stände, Pausenfoyers und Delegierte nach engem Zeitplan. Ausschank, Cocktailbars und Schanktechnik finden sich unter Getränke- und Barservice. Foodtrucks und mobile Gastronomie bringen die Küche auf Rädern zu Festivals, Betriebsfesten und Open-Air-Flächen. Wer selbst bewirtet oder einen Caterer ohne eigenes Equipment beauftragt, findet beim Geschirr- und Gastronomieverleih Porzellan, Gläser, Kühltechnik und Spülmobile.
Auswahl: Was Caterer für ein Angebot brauchen
Ein belastbares Angebot setzt ein Briefing voraus: Anlass, Zeitplan, Gästezahl und Zusammensetzung, Serviceform, Ernährungsformen wie vegetarisch, vegan, halal oder koscher, Allergien, Budgetrahmen und die Gegebenheiten am Ort. Ob die Location eine Küche, Strom für Kochgeräte, Wasser und Lagerflächen bietet, entscheidet, was vor Ort gekocht und was fertig angeliefert wird. Manche Häuser arbeiten mit einem festen oder exklusiven Caterer; dann lohnt der Blick in den Mietvertrag, bevor Dritte angefragt werden. Probeessen, Referenzen, Personalschlüssel, Mehrweg- und Abfallkonzept sowie Stornoregeln gehören in den Vergleich. Der Vertrag legt fest, bis wann die endgültige Gästezahl gemeldet wird und wie Mehr- oder Minderverbrauch abgerechnet wird. Bei Veranstaltungen mit Nachhaltigkeitsanspruch fragen Auftraggeber zusätzlich nach regionalen und saisonalen Zutaten, dem vegetarischen Anteil und dem Umgang mit Überproduktion.
Hygiene, Allergene und Mehrweg: der Rechtsrahmen
Caterer sind Lebensmittelunternehmer im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Sie melden jede Betriebsstätte der zuständigen Behörde zur Registrierung (Art. 6) und arbeiten mit einem Verfahren nach den HACCP-Grundsätzen (Art. 5). Für Zelte, Marktstände und Verkaufsfahrzeuge enthält Anhang II Kapitel III eigene Mindestanforderungen, etwa an Handwaschgelegenheiten, Trinkwasser und Temperaturkontrolle. Bei unverpackt angebotenen Speisen ist anzugeben, welche der 14 Allergengruppen aus Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung enthalten sind (Art. 44 LMIV); in Deutschland genügt eine mündliche Auskunft, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt und gut sichtbar auf die Auskunft hingewiesen wird (§ 4 Abs. 4 LMIDV). Wer gewerbsmäßig mit den in § 42 IfSG genannten Lebensmitteln arbeitet, legt vor dem ersten Einsatz eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Belehrung vor (§ 43 Abs. 1 IfSG). Wer Speisen zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen in Einwegboxen aus Kunststoff oder Getränke in Einwegbecher füllt, bietet nach § 60 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) auch eine wiederverwendbare Verpackung an, die nicht teurer sein darf.
Berufe in der Veranstaltungsgastronomie
Seit August 2022 gibt es den dreijährigen Ausbildungsberuf Fachmann oder Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie; dieselbe Verordnung regelt die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie und die Systemgastronomie (GastroAusbV). In den Küchen arbeiten Köchinnen und Köche, in der Planung Veranstaltungskaufleute und Geprüfte Veranstaltungsfachwirte. Für alle, die mit Lebensmitteln umgehen, wiederholt der Arbeitgeber die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz alle zwei Jahre und dokumentiert die Teilnahme (§ 43 Abs. 4 IfSG). Studiengänge in Hospitality-, Hotel- oder Eventmanagement stellt die Säule Studium vor.