Tragwerke für Technik und ProgrammBevor ein Scheinwerfer leuchtet oder ein Lautsprecher spielt, braucht er einen sicheren Platz. Diese Leistung umfasst alles, was trägt und hebt: mobile Bühnen in Modul- oder Fahrzeugbauweise, Bühnenüberdachungen für Open-Air-Veranstaltungen, Traversen aus Aluminium oder Stahl, frei stehende Ground-Support-Systeme sowie Elektrokettenzüge, mit denen Lasten an Hallendecken oder Dachkonstruktionen gehängt werden. Zum Rigging gehören die Planung der Hängepunkte, die Lastberechnung, das Anschlagen der Lasten und die Kontrolle während der Veranstaltung. In Messehallen und Veranstaltungszentren legen die Betreiber häufig fest, wo gehängt werden darf und welche Punktlasten zulässig sind; der Riggingplan mit allen Lastangaben wird dann vorab zur Freigabe eingereicht. Viele Anbieter liefern außerdem Statiknachweise, Prüfbücher und eine Dokumentation, die Betreiber oder Behörden verlangen können.Bauordnung und Fliegende BautenMobile Bühnen und Überdachungen sind bauordnungsrechtlich meist Fliegende Bauten. Die Musterbauordnung verlangt dafür in § 76 vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung, nimmt aber kleine Anlagen aus, etwa Bühnen bis 5 m Höhe, 100 m² Grundfläche und 1,50 m Fußbodenhöhe. Genehmigungspflichtige Fliegende Bauten werden am Aufstellungsort der Bauaufsicht angezeigt, die eine Gebrauchsabnahme verlangen kann. Die Länder regeln das in ihren Bauordnungen unterschiedlich; Nordrhein-Westfalen schreibt zum Beispiel für technisch schwierige Fliegende Bauten in § 78 Abs. 7 der Landesbauordnung immer eine Gebrauchsabnahme vor. Für Konstruktion und Herstellung von Traversen gilt die Norm DIN EN 17115 in der Ausgabe Oktober 2018, die Anschlagmittel wie Schäkel, Drahtseile und Schlingen nicht erfasst.Branchenstandards und ArbeitsschutzDie Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft hat mehrere Praxisstandards veröffentlicht: SQP1 zu Bereitstellung und Benutzung von Traversen, SQP2 zu Elektrokettenzügen (Stand März 2024, mit den eingeführten Bezeichnungen D8, D8 Plus und C1) und SQP5 zu nicht ortsfesten Bühnen und Bühnenüberdachungen. Für Personen beschreibt der Standard SQQ2 in der seit Februar 2024 geltenden Fassung die Qualifizierung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging in zwei Stufen; wer Level 2 anstrebt, braucht mindestens ein Jahr Tätigkeit auf Level 1, und vorgesehen sind acht Unterrichtseinheiten Weiterbildung innerhalb von 24 Monaten. Nach § 15 der DGUV Vorschrift 17 darf der Unternehmer Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.Fragen an AnbieterBei der Auswahl helfen konkrete Nachfragen: Liegt für die geplante Konstruktion ein Statiknachweis oder eine Typenprüfung vor? Welche Qualifikation haben die Rigger vor Ort? Wie werden Kettenzüge und Traversen geprüft und dokumentiert? Wer stimmt Hängepunkte und Lasten mit dem Betreiber der Halle ab? Wie viel Vorlauf braucht die Freigabe durch den Hallenbetreiber? Für Open-Air-Bühnen kommen Windlasten und ein Plan für das Verhalten bei Sturm hinzu, in dem festgelegt ist, ab welcher Windgeschwindigkeit Planen abgenommen oder Programmpunkte unterbrochen werden. Fachlich führt der Weg über die Ausbildung in der Veranstaltungstechnik und die anschließende Meisterfortbildung; Studienangebote sind unter Studium gelistet.Verwandte LeistungenFür niedrige Podeste und Bodenaufbauten gibt es Bodensysteme und Bühnenpodeste, für Hallen aus Planen Zelte und temporäre Bauten. Die Prüfung von Anlagen übernehmen Sachverständige und Prüfstellen, helfende Hände beim Aufbau stellt Auf- und Abbaupersonal.