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Sachverständige und Prüfstellen Veranstaltungstechnik im Firmenverzeichnis

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Prüfaufgaben in der Veranstaltungstechnik

Bühnen, Traversen, Elektrokettenzüge, Podeste, Tribünen und Zelte tragen Lasten über und unter Menschen. Ob sie sicher sind, prüfen Sachverständige und Prüfstellen zu mehreren Zeitpunkten: vor der ersten Inbetriebnahme, nach dem Aufbau, in regelmäßigen Abständen und nach besonderen Ereignissen wie Überlast oder Unfall. Angeboten werden Sicht- und Funktionsprüfungen vor Ort, Prüfungen im Lager des Verleihers, statische Berechnungen und deren Kontrolle, Schadensgutachten sowie die Begleitung behördlicher Abnahmen. Manche Anbieter prüfen zusätzlich elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Rechtsgrundlagen und Normen

Für Arbeitsmittel gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 14 Abs. 1 BetrSichV sind Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung und nach jeder Montage durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen; Abs. 2 sieht wiederkehrende Prüfungen vor, wenn schädigende Einflüsse zu Gefährdungen führen können. Was eine zur Prüfung befähigte Person auszeichnet, beschreibt § 2 Abs. 6 BetrSichV: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Für Veranstaltungs- und Produktionsstätten ergänzt die DGUV Vorschrift 17 (in Kraft seit 1. April 1998), konkretisiert durch die DGUV Regel 115-002 in der Ausgabe Mai 2024.

Fliegende Bauten bedürfen nach § 76 Abs. 2 der Musterbauordnung vor der ersten Aufstellung einer Ausführungsgenehmigung; ausgenommen sind unter anderem Bühnen bis 5 m Höhe, 100 m² Grundfläche und 1,50 m Fußbodenhöhe sowie erdgeschossige Zelte bis 75 m². Die Aufstellung wird der Bauaufsicht angezeigt, die eine Gebrauchsabnahme verlangen kann (§ 76 Abs. 7 MBO). Für wiederkehrende Gastspiele mit gleichem Szenenaufbau sieht § 45 der Muster-Versammlungsstättenverordnung ein Gastspielprüfbuch vor, das erst nach einer technischen Probe erteilt wird. Für Traversen legt DIN EN 17115:2018-10 die Anforderungen an Bemessung und Herstellung von Aluminium- und Stahltraversen fest. Die Länder weichen im Detail ab, in Bayern etwa bei der Zeltgröße; maßgeblich sind Landesrecht und aktuelle Fassung.

Auswahl einer Prüfstelle

Vor der Beauftragung wird festgelegt, was geprüft wird, sinnvollerweise anhand einer Geräteliste samt Herstellerangaben, Seriennummern und letzten Prüfberichten. Fragen an Anbieter:

  • Welche Qualifikation haben die Prüfer für die jeweilige Geräteart, und wie wird sie nachgewiesen?
  • Nach welchen Regeln und Herstellervorgaben wird geprüft?
  • Wie ist der Prüfbericht aufgebaut, und wird eine Prüfplakette angebracht?
  • Ist der Prüfer unabhängig von Verleiher und Hersteller?

Wiederkehrende Prüfungen lassen sich mit der Lagerplanung bündeln. Für Ausführungsgenehmigungen und Gastspielprüfbücher kommen die Bearbeitungszeiten der Behörden hinzu.

Qualifikationen im Prüfwesen

Sachverständige in der Veranstaltungstechnik haben häufig eine Laufbahn als Fachkraft und Meister für Veranstaltungstechnik oder ein Ingenieurstudium hinter sich. Für das Rigging beschreibt der Standard SQQ2 der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW, Stand 02/2024) drei Qualifizierungsstufen mit Prüfungen; der Standard SQP1 (Stand 03/2010) behandelt Bereitstellung, Gebrauch und Prüfung von Traversen. Die Bewertung der Berechnung statisch unbestimmter Lastsysteme ist nach SQQ2 erfahrenen Ingenieuren oder vergleichbar qualifizierten Personen vorbehalten. Ausbildung und Studium in der Veranstaltungstechnik stellt die Seite Studium vor.

Verwandte Leistungen

Die geprüfte Technik stellen Anbieter für Bühnen, Rigging und Traversen und Zelte und temporäre Bauten bereit. Prüfungen der Stromverteilung betreffen die Mobile Stromversorgung; das Zusammenspiel aller Gewerke mit den Behörden gehört zu Sicherheitskonzepte und Veranstaltungssicherheit.