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ZELLER & SEYFERT Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Auf einen Blick

Gründung
2013
Standorte
Frankfurt am Main (Hauptsitz), Berlin (Zweigniederlassung)
Rechtsform
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Für wen
Veranstalter, Promoter, Konzertagenturen
Anlässe
Konzerte, Tourneen, Musicals, Sportveranstaltungen, Messen
Einsatzgebiet
bundesweit, EU

ZELLER & SEYFERT ist eine 2013 gegründete Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Hauptsitz im Frankfurter Tower 185 und einer Zweigniederlassung in Berlin-Westend. Die Kanzlei sieht ihren Schwerpunkt in der Prozessführung; innerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes betreut sie Veranstalter, Promoter und Konzertagenturen in einem eigenen Bereich für Veranstaltungsrecht.

Zu den Themen zählen Event-, Sponsoring-, Agentur-, Management- und Tourneeverträge, ihre Kündigung und Störungen bei der Abwicklung. Wird ein Termin abgesagt, etwa weil der Künstler erkrankt, vertritt die Kanzlei Veranstalter gegenüber Künstlern und Versicherern. Weitere Felder sind die Haftung für Schäden auf Veranstaltungen, Verbote des Ticketweiterverkaufs und das Vorgehen gegen Plattformen des Zweitmarkts. Beim Leistungsschutzrecht des Veranstalters, beim Schutz von Generalproben und gegen unerlaubte Zweitverwertung setzt sie Ansprüche auch im Eilverfahren durch; Fragen zu GEMA, GVL und Künstlersozialversicherung kommen hinzu. Geht es um behördliche Genehmigungen oder die Versammlungsstättenverordnung, führt die Kanzlei auch Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Als Anlässe nennt sie Pop- und Rockkonzerte, Tourneen, Musicals, Sportveranstaltungen sowie Events und Messen. Zuständig ist ein geschäftsführender Partner, der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz ist.

Leistungen im Überblick

Angebot Leistung Beschreibung
Veranstaltungs- und Tourneeverträge Rechtsberatung Veranstaltungs- und Urheberrecht Event-, Sponsoring-, Agentur-, Management- und Tourneeverträge, deren Kündbarkeit und Störungen bei der Abwicklung.
Absagen und Haftung Rechtsberatung Veranstaltungs- und Urheberrecht Streit um abgesagte Termine, etwa bei Erkrankung des Künstlers, mit Künstlern und Versicherern; Schadenshaftung bei Veranstaltungen.
Tickets und Zweitmarkt Rechtsberatung Veranstaltungs- und Urheberrecht Durchsetzung von Weiterverkaufsverboten für Eintrittskarten und Vorgehen gegen Plattformen für den Ticketzweitmarkt.
Leistungsschutz und Verwertung Rechtsberatung Veranstaltungs- und Urheberrecht Leistungsschutzrecht des Veranstalters, Schutz von Generalproben, unerlaubte Zweitverwertung, GEMA, GVL und Künstlersozialversicherung.
Genehmigungen und Versammlungsstätten Rechtsberatung Veranstaltungs- und Urheberrecht Behördliche Genehmigungen, Versammlungsstättenverordnung, Unfallverhütung, Jugendschutz und Klagen vor Verwaltungsgerichten.
Eil- und Hauptsacheverfahren Rechtsberatung Veranstaltungs- und Urheberrecht Einstweilige Verfügungen gegen drohende Rechtsverletzungen, anschließende Klagen auf Auskunft und Schadensersatz, Abwehr von Abmahnungen.

Angaben der Firma auf ihrer Website, abgerufen am 23. Oktober 2026, geprüft am 23. Oktober 2026. Zahlen mit dem Zusatz „Eigenangabe“ stammen allein von der Firma. Alle Angaben ohne Gewähr. So entstehen die Profile

Häufige Fragen

Ist die Kanzlei auch abends oder am Wochenende erreichbar?

Nach eigenen Angaben ja: Die Kanzlei ist per Telefon und E-Mail rund um die Uhr erreichbar. Online lassen sich außerdem ein kurzer Erstbesprechungstermin buchen oder ein Rückruf innerhalb von 24 Stunden anfordern.

Übernimmt die Kanzlei auch Fälle mit Auslandsbezug?

Ja. Bei grenzüberschreitenden Fällen arbeitet sie gelegentlich mit Anwälten im Ausland zusammen, einen festen Kooperationsvertrag gibt es nicht. Im Wettbewerbsrecht vertritt sie Unternehmen auch vor dem Gericht der EU und dem Europäischen Gerichtshof.

Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei außer dem Veranstaltungsrecht ab?

Daneben stehen Arbeitsrecht, Fachkräfteeinwanderung, Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht, Persönlichkeits- und Medienrecht, internationales Wirtschaftsrecht sowie Schiedsverfahren nach den Regeln von DIS und ICC. Steuerberatung bietet die Kanzlei nicht an.

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