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Brandschutz und Brandsicherheitswache im Firmenverzeichnis

12 Firmen

9 Personal- und Sicherheitsdienstleister im Vergleich: Größe und Erlaubnisse

Das Firmenverzeichnis führt 12 Anbieter für Brandschutz und Brandsicherheitswache. 9 davon nennen auf ihrer Website Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl, Bewachungserlaubnis oder Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; die Tabelle stellt diese Angaben nebeneinander, lässt sich sortieren und nach Bundesland und Mitarbeiterzahl filtern.

Angaben der Firmen auf ihren Websites, abgerufen 13.10.2026 bis 16.10.2026, geprüft 14.10.2026 bis 21.10.2026. Mitarbeitende wie von der Firma genannt; Personalpools und Karteien („registrierte Personen“) sind nicht vergleichbar und fehlen. Einsatzgebiet: weitester genannter Radius. Bewachungserlaubnis (§ 34a GewO) und Arbeitnehmerüberlassung: laut Website genannte Erlaubnis oder Sachkunde, „–“ heißt nicht genannt. 3 weitere Firmen ohne vergleichbare Angaben stehen in der Liste oben.

KÖTTER ServicesEssen193416.400bundesweit––
SGB Schutz & SicherheitBerlin2004über 350bundesweitja–
hhpberlinBerlin2000170–200international––
PandemedicsLangen2019über 35regional––
Löwen SicherheitLeipzig1993rund 30bundesweitja–
HVSHamburg2011–international––
protexKassel1986–bundesweitja–
Sanitätsdienst HamburgHamburg2015–regionalja–
U-NeedHamburg––internationaljaja

Nach Bundesland

Leistungen rund um den BrandschutzBrandschutzdienstleister unterstützen Veranstalter und Betreiber auf mehreren Ebenen. Sie stellen Brandsicherheitswachen, die während einer Veranstaltung Zündquellen, Rettungswege und Löschmittel im Blick behalten und im Brandfall erste Maßnahmen ergreifen. Sie erarbeiten Brandschutzordnungen und Feuerwehrpläne, prüfen Dekorationen und Materialien auf ihre Brandklasse, liefern Feuerlöscher und Löschdecken, schulen Personal und begleiten Abnahmen durch Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle. Für Pyrotechnik, offenes Feuer auf der Bühne, Showküchen oder Heizstrahler in Zelten beraten sie zu Abständen und Löschbereitschaft. Auf Messegeländen kommen eigene Merkblätter hinzu, etwa zu Feuerlöschern, Nebelgeräten oder Bühnenpyrotechnik.Wann eine Brandsicherheitswache vorgesehen istDie bayerische Versammlungsstättenverordnung und die nordrhein-westfälische Sonderbauverordnung regeln die Brandsicherheitswache jeweils in § 41. Danach richtet der Betreiber bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren eine Brandsicherheitswache ein. Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen und auf Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche ist eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend, deren Anweisungen zu befolgen sind. Als Großbühne gilt nach § 2 der bayerischen Verordnung unter anderem eine Bühne mit mehr als 200 Quadratmetern Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung oder mit einer Unterbühne. Auf die Wache der Feuerwehr kann verzichtet werden, wenn die Brandschutzdienststelle bestätigt, dass der Betreiber über ausreichend eigene, ausgebildete Kräfte verfügt. Die Verordnungen zählen die erhöhten Brandgefahren nicht im Einzelnen auf; Effekte wie Pyrotechnik oder offenes Feuer sind übliche Anlässe, die Frage mit der Brandschutzdienststelle zu klären. In anderen Ländern können Paragrafen und Zuständigkeiten abweichen; Berlin etwa regelt den Betrieb von Versammlungsstätten in einer eigenen Betriebs-Verordnung.Brandschutzordnung, Unterweisung und MaterialNeben der Wache regeln die Verordnungen den organisatorischen Brandschutz. Nach § 42 der bayerischen Versammlungsstättenverordnung stellt der Betreiber im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung auf, die unter anderem die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten, die für den Brandschutz zuständigen Kräfte und Maßnahmen zur Rettung von Menschen mit Behinderung festlegt. Das Betriebspersonal wird bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen, etwa zu Feuerlöscheinrichtungen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und zum Verhalten bei Brand oder Panik; darüber wird eine Niederschrift gefertigt. Feuerwehrpläne entstehen ebenfalls in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Für Dekoration und Ausstattung gelten die Materialanforderungen des § 33. Bei der Auswahl eines Dienstleisters helfen Fragen nach Ausbildung und Erfahrung der Brandwachen, nach Ausrüstung, Einsatzdokumentation und der Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr.Berufe und verwandte LeistungenBrandsicherheitswachen der Feuerwehr stellen Berufs- oder Freiwillige Feuerwehren; private Anbieter arbeiten mit Personal, das je nach Anforderung der Brandschutzdienststelle eine Feuerwehr- oder Brandschutzausbildung mitbringt. Planung und Abstimmung liegen bei Veranstaltern mit Ausbildung als Veranstaltungskaufleute oder Geprüfte Veranstaltungsfachwirte und bei Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, die auf der Bühne Effekte und Material im Blick haben. Hinweise zu Ausbildung und Studium bietet die Studienübersicht. Verwandte Leistungen sind Sicherheitskonzepte und Veranstaltungssicherheit, Spezialeffekte, Pyrotechnik und Laser, Dekoration und Floristik sowie Sachverständige und Prüfstellen Veranstaltungstechnik.