Auf einen Blick
- Gründung
- 2012 (Würzburg)
- Sitz
- Hamburg (Bundesgeschäftsstelle)
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Mitglieder
- mehr als 830 Clubs und Festivals (Eigenangabe Website); 750 laut Lobbyregister, Stand 25.04.2026
- Mitgliedschaften
- Live DMA, Deutscher Musikrat, Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft, Forum Musikwirtschaft, Forum Veranstaltungswirtschaft
- Aufnahmekriterien
- Clubs bis 2.000 Plätze und ab 24 Livekonzerte im Jahr; Festivals bis 10.000 Gäste pro Tag
- Für wen
- Musikclubs, Festivals, Regional- und Landesverbände, Fördermitglieder aus dem Live-Bereich
- Einsatzgebiet
- bundesweit, europäisch vernetzt
Als Bundesverband der Musikspielstätten bündelt die LiveMusikKommission, kurz LiveKomm, die Interessen von Musikclubs und Festivals in Deutschland. Gegründet wurde der eingetragene Verein 2012 in Würzburg, seine Geschäftsstelle liegt heute in Hamburg. Nach eigenen Angaben gehören ihm mehr als 830 Clubs und Festivals an über 100 Orten an, regional ist er über Landes- und Regionalnetzwerke in 13 Bundesländern vertreten.
Aufgenommen werden Clubs mit höchstens 2.000 Plätzen, die mindestens 24 Livekonzerte im Jahr nach dem GEMA-Tarif U-K abrechnen, sowie kleine und mittlere Festivals mit bis zu 10.000 Gästen pro Tag. Legen überwiegend DJs auf, müssen es Künstler sein, die selbst Musik produzieren oder Labels betreiben. Der Beitritt läuft über einen Regional- oder Landesverband oder direkt über die Bundesgeschäftsstelle. Seit 2026 können Organisationen aus dem Live-Bereich den Verband zudem als Fördermitglieder unterstützen.
Gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Verwaltung setzt sich die LiveKomm für Clubs als anerkannte Kulturorte ein, etwa im Baurecht, beim Lärmschutz, im Arbeits- und Sozialrecht und bei der Kulturförderung. An Konzeption und Abwicklung mehrerer Bundesprogramme für Musikspielstätten war der Verband beteiligt, darunter Investitionsprogramme für Bühnentechnik, die Kleinkonzertförderung Live100 und Neustart Kultur; 2026 startete unter seiner fachlichen Begleitung das Pilotprojekt eines Bundesschallschutzprogramms. Zahlen zur Branche liefern Clubstudie, Musikwirtschaftsstudien und ein eigenes Club-Monitoring. Für Mitglieder gibt es unter anderem einen Gesamtrahmenvertrag mit der GEMA und eine Betriebsversicherung für Clubs, dazu Arbeitskreise etwa zu Kulturraumschutz, GEMA-Fragen, Festivals und Awareness.
Seit der Gründung gehört die LiveKomm dem europäischen Netzwerk Live DMA an. Am Aufbau des Forums Musikwirtschaft 2019 und des Forums Veranstaltungswirtschaft 2020 war sie beteiligt, 2023 trat sie dem Deutschen Musikrat bei, außerdem ist sie Mitglied der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft. Auf dem Reeperbahn Festival 2026 startete der Verband mit Mission: Live Music ein Format für Weiterbildung und Vernetzung, das Panels auf Branchenevents mit Online-Workshops zu Themen wie Ehrenamt, Fördermitteln und Awareness verbindet.
Leistungen im Überblick
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Interessenvertretung | Fach- und Berufsverbände | Austausch mit Bundespolitik und Verwaltung zu Baurecht, Emissions- und Lärmschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Stadtentwicklung und Kulturförderung für Clubs und Festivals. |
| Förderprogramme | Fach- und Berufsverbände | Konzeption und Abwicklung von Bundesprogrammen für Musikspielstätten, etwa zur Technikerneuerung, zur Kleinkonzertförderung und zu Neustart Kultur, fachliche Begleitung des Schallschutz-Pilotprojekts. |
| Studien und Branchendaten | Fach- und Berufsverbände | Clubstudie, Musikwirtschaftsstudien, Festivalstudie, Wirtschaftskennziffer für Livemusikspielstätten und ein eigenes Club-Monitoring seit 2024. |
| Arbeitskreise | Fach- und Berufsverbände | Arbeitsgruppen zu Arbeit und Personal, Kulturraumschutz, GEMA, Festivals, Awareness und Clubs 1000 mit Webinaren und Updates für Mitglieder. |
| Weiterbildung Mission: Live Music | Fach- und Berufsverbände | Panels auf Branchenevents und Online-Workshops für Clubs und Festivals zu Ehrenamt, Fördermitteln, Rechtsrahmen, Awareness und Inklusion, gestartet 2026. |
| Mitgliederangebote | Fach- und Berufsverbände | Gesamtrahmenvertrag mit der GEMA, Konditionen bei Industriepartnern, Betriebsversicherung für Clubs und Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften. |
| Aufbau regionaler Netzwerke | Fach- und Berufsverbände | Unterstützung lokaler, regionaler und landesweiter Verbände mit Mustersatzung, Beitragsordnung und Mitgliederdatenbank. |
| Fördermitgliedschaft | Fach- und Berufsverbände | Seit 2026 können Organisationen aus dem Live-Bereich den Verband als Fördermitglieder unterstützen; Voraussetzungen im Antragsformular. |
Angaben der Firma auf ihrer Website und aus weiteren öffentlichen Quellen, abgerufen am 15. Oktober 2026, geprüft am 16. Oktober 2026. Zahlen mit dem Zusatz „Eigenangabe“ stammen allein von der Firma. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hilft die LiveKomm beim Aufbau regionaler Clubnetzwerke?
Der Verband unterstützt lokale, regionale und landesweite Zusammenschlüsse beim Aufbau, unter anderem mit einer Mustersatzung, einer Beitragsordnung und einer Mitgliederdatenbank. Ziel ist es nach eigener Darstellung, die Gründung weiterer Landes- und Regionalverbände voranzubringen.
Auf welchen Branchenveranstaltungen ist die LiveKomm vertreten?
Der Verband gestaltet Panels auf Branchenkonferenzen wie dem Reeperbahn Festival, der c/o pop und der jazzahead! und ist Fachpartner der Nachtkulturkonferenz Stadt nach Acht. Dort entstand 2020 auch das Parlamentarische Forum für Club- und Festivalkultur.
Womit befasst sich die Arbeitsgruppe Arbeit und Personal?
Die AG behandelt arbeitsrechtliche Fragen sowie Personal- und Unternehmensführung in Spielstätten, trifft sich monatlich am vierten Freitag und informiert Mitglieder über Webinare und Updates, etwa mit einem Infoschreiben zum Thema Scheinselbstständigkeit freier Mitarbeitender.
Welche Betriebe sind Mitglied der LiveKomm?
Die Rechtsform der Spielstätten spielt für die Aufnahme keine Rolle. Vertreten sind privatwirtschaftliche Bühnen und gemeinnützige Einrichtungen, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen, eingetragene Vereine und kommunale Betriebe, öffentlich geförderte ebenso wie nicht geförderte Häuser.