Funk Gruppe GmbH
Hamburg
Versicherungsmakler und Risk Consultant aus Hamburg: Ausfallversicherung für Veranstaltungen, Conditional Rebate, Prize Indemnity und Kunstversicherung.
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Hamburg
Versicherungsmakler und Risk Consultant aus Hamburg: Ausfallversicherung für Veranstaltungen, Conditional Rebate, Prize Indemnity und Kunstversicherung.
München
Veranstaltungsversicherung von Hiscox aus München: Ausfall, Equipment und Veranstalterhaftpflicht für Präsenz-, Hybrid- und Digitalformate.
München
Versicherungsmakler aus München mit Teams für Entertainment und Sport: Ausfall-, Wetter-, Non-Appearance-, Haftpflicht- und Technikdeckungen für Veranstalter.
Hamburg
Versicherungen für Veranstalter, Agenturen und Event-Dienstleister: Haftpflicht, Ausfall, Technik, Ausstellungen und Rechtsschutz, gegründet 1990.
Eine Veranstaltung bündelt Risiken auf engem Raum und in kurzer Zeit: viele Menschen, temporäre Aufbauten, gemietete Technik, Wetter und die Abhängigkeit von einzelnen Mitwirkenden. Versicherer und Vermittler bieten dafür mehrere Bausteine an. Die Veranstalterhaftpflicht deckt Schäden, die Besucherinnen, Besuchern oder Dritten entstehen. Eine Ausfall- oder Absageversicherung ersetzt Kosten, wenn eine Veranstaltung aus versicherten Gründen nicht stattfinden kann, je nach Vertrag etwa beim Ausfall eines Hauptakts oder bei einer behördlichen Untersagung. Hinzu kommen Policen für Veranstaltungstechnik und Mietgeräte, Ausstellungs- und Transportversicherungen für Messegut, Unfallversicherungen für Helfende sowie Bausteine für Wetterrisiken bei Open-Air-Formaten.
Welche Gefahren eingeschlossen und welche ausgeschlossen sind, regelt jeder Vertrag selbst. Gerade bei Ausfallversicherungen unterscheiden sich die Bedingungen erheblich, zum Beispiel bei Krankheit, Epidemien oder Unwetter.
Viele Veranstalter schließen Verträge über Vermittler ab. Das Gewerberecht unterscheidet zwei Rollen: Versicherungsvertreter sind von einem oder mehreren Versicherern mit der Vermittlung betraut, Versicherungsmakler handeln im Auftrag des Kunden, ohne von einem Versicherer beauftragt zu sein (§ 34d Abs. 1 GewO). Für ein Angebot brauchen Vermittler eine Beschreibung der Veranstaltung mit Art, Ort, Datum, erwarteter Besucherzahl, Programm, eingesetzten Fliegenden Bauten und beteiligten Dienstleistern, dazu die Verträge mit Location und Künstlern. Hilfreiche Fragen an den Vermittler:
Ausfallversicherungen werden in der Regel mit deutlichem Abstand zum Termin abgeschlossen, weil sich abzeichnende Risiken oft nicht mehr versicherbar sind.
Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermittelt, benötigt nach § 34d Abs. 1 GewO grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, gebundene Vertreter ausgenommen (Abs. 7), und hat sich nach § 34d Abs. 10 GewO unverzüglich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Dieses Register führen die Industrie- und Handelskammern nach § 11a GewO, damit die Allgemeinheit prüfen kann, ob ein Vermittler zugelassen ist und in welchem Umfang er tätig werden darf. § 61 VVG verpflichtet Vermittler, Kunden nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, soweit Anlass dazu besteht, die Gründe für jeden Rat anzugeben und die Beratung zu dokumentieren; ein Verzicht ist grundsätzlich nur durch gesonderte schriftliche Erklärung möglich (§ 61 Abs. 2 VVG). Wie sich die Verantwortung zwischen Betreiber und Veranstalter verteilt, hängt zudem von den Verträgen ab: § 38 Abs. 5 der Muster-Versammlungsstättenverordnung erlaubt, Betreiberpflichten schriftlich auf den Veranstalter zu übertragen. Die Prüfung im Einzelfall ist Sache von Vermittlern und Rechtsanwälten.
Im Versicherungsvertrieb arbeiten häufig Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen. Auf Veranstaltungen spezialisierte Makler kennen zusätzlich die Abläufe der Branche, nicht selten aus eigener Tätigkeit als Veranstaltungskaufleute oder Veranstaltungsfachwirte. Rechtsfragen zu Versicherungsverträgen sind auch Gegenstand der Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht nach der Fachanwaltsordnung. Wege in die Veranstaltungswirtschaft beschreibt die Seite Studium.
Für Vertragsfragen jenseits der Police gibt es Rechtsberatung Veranstaltungs- und Urheberrecht. Ein Sicherheitskonzept, wie es Anbieter für Sicherheitskonzepte und Veranstaltungssicherheit erstellen, erleichtert auch die Beschreibung des Risikos gegenüber dem Versicherer. Prüfnachweise für Bühnen und Traversen liefern Sachverständige und Prüfstellen Veranstaltungstechnik.